-
-
 

Sicher kennen Sie als pflegender Angehöriger die Situation, wenn Sie kurzfristig eine Vertretung für sich brauchen – für ein paar Stunden, Tage oder auch Wochen -, weil Sie wichtige Termine haben, selbst krank sind oder eine kleine Auszeit brauchen.

In diesem Fall greift die sogenannte Verhinderungspflege. Das Konzept der Verhinderungspflege: Pflegende Angehörige oder der Pflegebedürftige selbst engagiert ersatzweise z.B. einen ambulanten Pflegedienst.


Welche Leistungen zählen zur Verhinderungspflege?

Im Rahmen der Verhinderungspflege können die Ersatzpflegepersonen folgende Tätigkeiten übernehmen:


Grundpflege:
Dazu gehört Hilfe und Unterstützung bei der Körperpflege, bei Ausscheidungen, bei Ernährung und Mobilität.

Hauswirtschaftliche Versorgung:

Sie umfasst Tätigkeiten im Sinne einer Haushaltsführung: Wäsche waschen, Bettwäsche wechseln, Ordnung halten, Reinigungsarbeiten, Kochen, Abwaschen, Einkaufen usw.

 

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Verhinderungspflege haben, kontaktieren Sie uns.
Wir beraten und helfen Ihnen gerne!